Stellungnahme zu den Fragen der Lokalredaktion Düren zur Kommunalwahl

04. September 2020  Aktuelles

:    Nachfolgend meine Stellungnahme zu den 3. Fragen der Lokalredaktion:

 

Was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Herausforderung für den Kreis Düren in den nächsten fünf Jahren?

Wir brauchen zur Bewältigung des Strukturwandels Arbeitsplätze und damit die Ansiedlung von Unternehmen die nicht nur Arbeitsplätze für Ingenieure anbieten, sondern auch für Menschen mit geringerer Qualifikation. Dringend erforderlich ist der Bau von bezahlbarem Wohnraum. Wir brauchen neue Gewerbegebiete und Wohnungsbaugebiete mit einer Quote für öffentlich geförderte Wohnungen.

Welches Projekt wollen Sie als Erstes umsetzen? Warum?

Die Ausweitung des öffentlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungssektor, um die Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis zu reduzieren und den Menschen eine Perspektive zu geben. Bundesweit, auch im Kreis Düren, fehlen Hausärzte in den Kommunen. Wir möchten nach dem bereits in anderen Kreisen praktizierten Modell, verpflichtende Stipendien für Mediziner einführen. Ebenso möchten wir Gemeindeschwestern nach dem Rheinland-Pfälzischen Modell „Gemeinde-Schwester-plus“ einführen.

Details:

https://karriere.klf-web.de/ausbildung-und-studium/stipendium-fuer-medizinstudenten

https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/aeltere-menschen/gemeindeschwesterplus/

Der Kreis ist ein Umlageverband, der von Kommunen finanziert wird. Wie wollen Sie gewährleisten, dass die Kreisumlage die Kommunalhaushalte nicht noch stärker beansprucht?

Dem Kreis wurden in der Vergangenheit immer mehr Aufgaben durch Bund und Land übertragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten wurden zu einem erheblichen Teil nicht übernommen. Der Kreis hat bisher bewiesen, dass er verantwortungsvoll mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln umgeht. Ich gehe davon aus, dass sich das auch nicht ändert. Es darf zu Gunsten der Kommunen keine Einschränkung bei den freiwilligen Leistungen und dem Bürgerservice geben.

Valentin Veithen

 

Fehlende Wahlbenachrichtigungen

03. September 2020  Aktuelles

Einzelne Wahlberechtigte haben mich angesprochen, dass sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Es handelt sich überwiegend um Wähler aus Nord Düren, Birkesdorf und Düren Ost. Eine Nachfrage beim Wahlamt der Stadt Düren ergab, dass die Benachrichtigungen alle fristgerecht versandt wurden. Es besteht für uns kein Anlass an der  fristgerechten Versendung zu zweifeln.

Wähler die bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich im Bürgerbüro melden, damit ihnen die Wahl noch ermöglicht wird.

Da mir bei vielen Mietobjekten in den oben genannten Stadtteilen bekannt ist, dass die Briefkästen nicht optimal sind, bitte ich alle die wählen wollen und keinen Wahlschein erhalten haben sich im Bürgerbüro zu melden.

Telefon 02421 252031.

Valentin Veithen

Stellungnahme zum Fall Floßdorf. Wir bevorzugen schlagende Argumente statt schlagender Fäuste.

16. August 2020  Aktuelles
Am 15.08. wirft die Lokaldirektion der Dürener Zeitung/Nachrichten uns indirekt Kumpanei mit Herrn Floßdorf und der CDU vor. Ich sehe hier allerdings eher Kumpanei des Medienhaus Aachen mit Herrn Floßdorf. Ich habe dazu eine Presseerklärung an den zuständigen Redakteur geschickt.
Nachfolgend diese Erklärung:
Stellungnahme zum Fall Floßdorf. Kolumne vom 15.08.2020
Die jetzt dokumentierten Vorgänge im Haus Floßdorf aus 2015 waren mir nur Gerüchteweise bekannt. Erst der jetzt verteilte Strafbefehl und die Bestätigung durch den Staatsanwalt, in Ihrer Zeitung am 10.08, ermöglicht mir dazu Stellung zu nehmen.
Es ging mir genauso wie Ihrer Redaktion die sich weigerte die Vorkommnisse zu veröffentlichen. Ihnen waren nach eigener Darstellung alle Details bekannt. Mir nicht. Ich sah keine Möglichkeit das Verhalten von Floßdorf öffentlich zu diskutieren.
Da Ihre Zeitung vorrangig positive Meldungen über und mit der CDU bringt ist es scheinheilig von Ihnen uns in der Kolumne vom 15.08. indirekt Kumpanei vorzuwerfen. Erstaunlich finde ich auch, dass Sie über den Fall bis heute nicht in der Sonntagszeitung berichtet haben.
Meine persönliche Stellungnahme zu dem Strafbefehl. Ich gehe heute davon aus, dass in ihm das Geschehen korrekt geschildert wird. Mich erstaunt bei dieser Schilderung und den Verletzungen das äußerst geringe Strafmaß. Es wäre begrüßenswert, wenn die Verletzte die Dokumentation ihrer Verletzungen veröffentlichen würde.
Die Vermeidung eines Gerichtsverfahren zeigt doch, dass der Strafbefehl strafrechtlich das kleinere Übel für Floßdorf war. Er gibt dies in seiner persönlichen Stellungnahme zu. Sein Ziel war es offensichtlich ein sauberes Führungzeugnis zu haben. Er hat akzeptiert weil er offensichtlich von einem höheren Strafmaß in einer Gerichtsverhandlung ausgegangen ist.
Ich selbst bin gegen jede Anwendung körperlicher Gewalt. Wer glaubt Probleme jeder Art mit Schlägen zu lösen, sollte in keiner Funktion politisch tätig sein, weder als Bürgermeister noch als Ratsherr.
Wir beabsichtigen Wahlkampf mit Argumenten zu machen und nicht mit Strafbefehlen und Diskussion über das Fehlverhalten eines Bürgermeisterkandidaten.
Hier entscheiden die Wähler, ob sie das Verhalten des Kandidaten tolerieren oder ob sie, wie ich und die Mitglieder meiner Partei, den Kandidaten ablehnen.
Valentin Veithen
DIE LINKE
Kreissprecher
Fraktionsvorsitzender im Stadtrat und Kreistag Düren
Tel: 0170 813 76 99

Steuerausschuss, Annakirmes und „Klageflut“

09. August 2020  Aktuelles

 

Die Koalition Ampel plus trat an, um den Stillstand in Düren zu beenden. Das wurde erfolgreich durchgeführt. Erstaunlich ist, dass die CDU jetzt Ergebnisse aus dieser Zielsetzung für sich reklamiert. Ich erinnere an die blamable Aktion um ein paar Fahrradabstellplätze in der kleinen Weyerstraße.

Eine von allen Koalitionären verlangte Maßnahme war es die Annakirmes Courtage frei zu machen. Die Vergabe der Standplätze sollte unabhängig von Zahlungen, Geschenken und Wohltaten jeder Art werden. Damit beauftragt wurde Hubert Cremer.

Er führte diese Aufgabe erfolgreich, sehr kompetent und in seinem eigenwilligen Stil durch. Im Verlauf der ersten beiden Jahre der Legislatur gaben mehrere Schausteller schriftliche Erklärungen über geleistete Zahlungen ab. Das führte dann zu Strafanzeigen. Die Verfahren wurden dann später von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Diese ganzen Vorgänge führten zu einer geänderten Auswahl von Schaustellern. Platzhirsche wurden nicht mehr berücksichtigt. Das führte zu einer Klagewelle. Diese Klagen wurden von der CDU befürwortet. Die öffentliche Empörung der CDU über diese Klagen ist scheinheilig.

Es darf nicht sein, dass die alten Zustände zurückkommen. Wir brauchen daher ein Vergabesystem, mit nachvollziehbaren Bewertungen und einem breit aufgestellten Vergabekreis. Es muss kein Ausschuss sein, es kann auch ein Arbeitskreis sein.

Die Erklärung der CDU die Ausschüsse zu reduzieren ist eine Absichtserklärung, die wieder einmal nicht alle Ausschüsse auf den Prüfstand stellt. Ich plädiere dafür den Finanzausschuss abzuschaffen und seine Aufgaben auf den Hauptausschuss zu übertragen.

Valentin Veithen

 

Die Zukunft der Annakirmes und des Steuerausschuss

27. Juli 2020  Aktuelles

Die wirtschaftliche Situation der Schausteller nach der Corona Krise wird sehr angespannt sein. Ich gehe davon aus, dass die Bereitschaft sich auf den Platz zu klagen zunehmen wird. Daher ist es umso wichtiger eine Lösung zu finden, die das Klagerisiko minimiert.

Wir müssen die Auswahlkriterien den besonderen Gegebenheiten und der Tradition der Veranstaltung anpassen.

Die Annakirmes ist aus einem Markt während der Annaoktav entstanden. Ortsansässige Händler und Trödler haben diese Tradition über die Jahrhunderte begründet.

Daher sollte  die Regionalität der Markt und Kirmes Beschicker ein Auswahlkriterium sein. Die vielen kleinen aber attraktiven Geschäfte und Buden aus Stadt und Kreis Düren gehören zum besonderen Flair der Kirmes.

Wir schlagen vor die jetzige Situation zu nutzen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der Politik, ein Bewertungssystem zu entwickeln, dass der Tradition und der Regionalität der Veranstaltung Rechnung trägt.

Außerdem sollte die Vergabeinstanz reformiert werden. Es darf nicht sein, dass die Zulassung zur Annakirmes von Parteipolitischen Interessen oder Spenden an einzelne Parteien geprägt ist. In der Vergangenheit war dies leider nachweislich so. Wenn ein BIGSPENDER dann nicht mehr berücksichtigt wird, sind Klagen vorprogrammiert.

Wir weisen auch ausdrücklich auf die Antikorruptionsrichtlinie des Landes NRW hin. In dieser Richtlinie gilt das Marktwesen neben der Bauverwaltung zu den Korruptionsanfälligsten Bereichen in Behörden und kommunalen Verwaltungen. Zur Lösung dieses Problems ist ausdrücklich die Rotation bei der Stellenbesetzung vorgeschrieben, wenn Marktmeister oder Verwaltungsmitarbeiter zuständig für die  Zulassung zu den Veranstaltungen sind.

Meine Vorschläge:

  1. Vergabe durch die Stadt
  • Ein Bewertungssystem entwickeln bei dem die Regionalität eine wichtige Vorgabe ist.
  • Die Vorauswahl für die Vergabe wird von der Verwaltung getroffen, und einem kleinen Kreis sachkundiger Kommunalpolitiker. Die Endgültige Entscheidung zur Besetzung fällt der Hauptausschuss. Die Vorschlagsberechtigten aus Politik und Verwaltung wechseln in einem Turnus von 2 Jahren.
  • Der Platzmeister ist nur noch und ausschließlich für die Positionierung der Geschäfte auf dem Gelände verantwortlich, und die Einhaltung der Ordnung auf dem Platz. Wenn ihm eine Auswahlfunktion zugeschrieben wird, ist diese Stelle rotierend (entsprechend den Antikorruptionsrichtlinien) zu besetzen.
  1. Externe Vergabe
  • Wir verkaufen die Veranstaltung an eine Eventagentur für die nächsten 5 Jahre, über eine Europaweite Ausschreibung.
  • Vorteil, die Stadt hat in der jetzigen Situation direkt Einnahmen und keine weiteren Kosten.
  • Klagen gegen einen privaten Veranstalter sind aussichtslos.
  • Vorwürfe der Korruption, Vorteilsnahme sind ausgeschlossen.

Valentin Veithen

Coronabus wird rückwirkend nicht mehr bei Hartz IV angerechnet

09. Juni 2020  Aktuelles

Zur Information. Die Anrechnung des Coronabonus wurde mit Verfügung vom 05.06. rückwirkend zum 01.03. aufgehoben. Alle bei denen der Bonus angerechnet wurde, sollten sich bei Ihrer Sachbearbeitung melden und einen korrigierten Bescheid anfordern.

Die neu gefasste Nr. 10 des § 1 regelt, dass die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 01.03. – 31.12.2020 steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG) gewährten Beihilfen und Unterstützungen für die Arbeitnehmer sowie entsprechende Zahlungen aus den Bundes- und Länderhaushalten bis zu insgesamt 1.500 € anrechnungsfrei bleiben.

Der § 1 Abs. 4 ist dahingehend geändert worden, dass in den Schulferien erzieltes Einkommen von unter 25-jährigen Schüler/innen allgemein- oder berufsbildender Schulen nunmehr unabhängig von den höchstens 4 Wochen je Kalenderjahr in Höhe von 2.400 € (bisher 1.200 €) kalenderjährlich unberücksichtigt bleibt.

Valentin Veithen

Refinanzierung Corona Bonus durch Kürzung bei HARTZ IV

13. Mai 2020  Aktuelles

Arbeitnehmer die in Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser und im Rahmen der derzeitigen Krise in sensiblen Bereichen arbeiten können von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Bonus bis zu 1.500,00 € erhalten.

Viele der in diesen Bereichen arbeitenden sind Geringverdiener und erhalten aufstockende Leistungen (Hartz IV). Dieser (von der Bundesregierung beworbene) Bonus wird nach derzeitigem Rechtsstand mit der Hartz-IV-Leistung verrechnet. Der Bonus wird refinanziert durch Minderleistungen bei Hartz IV.

Das heißt, die Leistung der Menschen die für einen Hungerlohn arbeiten wird auch in Corona Zeiten nicht anerkannt und wertgeschätzt. Es müsste doch allen klar sein, dass wir ohne den Einsatz dieser Personen die Krise nicht bewältigen werden.

Sich auf die Straße oder den Balkon zu stellen und zu klatschen ist die billige Lösung.

Valentin Veithen

 

Terminankündigung Aufstellungsveranstaltung Kommunalwahl 2020

19. April 2020  Aktuelles

ein kurzer Lagebericht, und Terminankündigung.
Einladung zur Wahl der Stadtrats- und Kreistagskandidaten am 09.05.2020

Laut der am 16.04. veröffentlichen Verfügung des Landes NRW, kann eine Aufstellungsveranstaltung zur Kommunalwahl unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden.

  • Mindestabstand pro Teilnehmer 1,5 m = 7,1 qm Platzbedarf pro Teilnehmer.
  • Einhaltung der Hygieneregeln. (Hände waschen, Mundschutz, usw.)
  • Registrierung aller Personen die teilnehmen.

Der dritte Punkt ist unproblematisch. Das ergibt sich bereits aus der Anwesenheitsliste.

Leider ließ die derzeitige Situation die geplante Mitgliederversammlung und Aufstellungsversammlungen für die Kommunalwahl bisher nicht zu. Ob und wann die Kommunalwahl stattfinden wird, und in welcher Form, ist zurzeit noch offen.

Wir müssen uns bis zur Klärung trotzdem auf den Termin 13.09. einstellen. Geplant war auch eine Info Veranstaltung mit Sarah Wagenknecht, zum Thema Umgang mit der AfD, die wir ebenfalls absagen mussten. Wir hoffen dies nachholen zu können.

Die Neuwahl des Kandidaten für den Bundesparteitag, geplant April, konnte ebenfalls nicht stattfinden.

Der Kreisvorstand hatte geplant den Versuch zu unternehmen in allen Gemeinden des Kreis Düren anzutreten. Dazu haben wir am Osterwochenende eine Anzeige in der Sonntagszeitung aufgegeben. Es haben sich mehrere Interessenten gemeldet, fast alle aus der Stadt Düren.

Wir werden diese Anzeige auch nochmals im Gemeindeblatt des Rautenberg Verlags schalten und hoffen auf eine größere Resonanz in den Gemeinden.

Wir versuchen zurzeit einen Raum zu bekommen, in dem wir die von der Landesregierung vorgegebenen Auflagen erfüllen können. Der Raum muss für unser Veranstaltung eine Mindestgröße von 500 – 550 qm haben.

Geplant war die Wahlkreis- und Listenkandidaten für den Kreistag und Stadtrat am gleichen Tag zu wählen. An dieser Planung wollen wir festhalten.

Die Kandidaten für den Kreistag sollten vormittags, 11:00 Uhr, gewählt werden. Nach der Wahl wollen wir einen Imbiss anbieten (falls dies erlaubt ist). Dann ab 14:00 Uhr die Wahlen für den Stadtrat.

Da wir die Mitglieder keinem gesundheitlichen Risiko aussetzen wollen, werden wir so viel wie rechtlich möglich ist vorbereiten, die Redezeit und die möglichen Fragen an die Kandidaten durch Versammlungsbeschluss reduzieren.

Wir sind bestrebt, die Veranstaltung rechtskonform, und der kurz möglichsten Zeit durchzuführen, um das evtl. Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

Wir laden hiermit schon einmal vorsorglich für den 09. Mai 2020 ein.
Den Ort werden wir noch mitteilen.

Aktuelle Informationen werden wir auf dieser Seite veröffentlichen.

Viele Grüße und bleibt gesund

Valentin Veithen
Kreissprecher

Kommunalwahl 2020

12. April 2020  Aktuelles

DIE LINKE.Düren sucht:

Wir können leider die anstehenden Kommunalwahlen nicht wie in den vergangenen Jahren vorbereiten.

Informationsveranstaltungen sind zurzeit nicht möglich. Wir suchen auf diesem Weg Kandidaten für die Kommunalwahl.

Wir wollen in allen Gemeinden des Kreis Düren antreten.

Die Wahlergebnisse zu den bisherigen Kreistagswahlen zeigen, dass wir in jeder Gemeinde mit bis zu 3 Ratsmitgliedern vertreten wären, wenn wir dort Kandidaten aufstellen würden.

Sie wollen dem Rechtsruck der sogenannten etablierten Parteien etwas entgegensetzen?
Sie wollen eine soziale und solidarische Demokratie auch in den Kommunen stärken?
Dann sind Sie bei uns herzlich willkommen.

Nehmen Sie per mail Kontakt mit uns auf. Wir werden uns dann direkt bei Ihnen/dir melden.

Kontakt per E-Mail: wahl-2020@dielinke-dueren.de

Beschlüsse des Bundestags zur Corona Krise und die Stellungnahme der Partei

06. April 2020  Aktuelles

Zur Information eine Uebersicht über die aktuellen Beschluesse und die Stellungnahme der LINKE zu den Beschluessen.

Synopse der Beschlüsse